Stadtrat fordert Umsetzung des Betriebs- und Sicherheitskonzepts für die Übergangslösung

23. August 2017
Das Staatssekretariat für Migration SEM hat während der Sommerferien in einer Medienmitteilung informiert, dass im Rahmen der Übergangslösung ab Inkrafttreten des revidierten Asylgesetzes im Januar 2019 bis zur Fertigstellung des Bundesasylzentrums (BAZ) im Hädler (voraussichtlich 2022) die Asylverfahren in Altstätten durchgeführt werden sollen. Der Stadtrat begrüsst diesen Entscheid grundsätzlich und fordert vom SEM und Kanton die Umsetzung des künftigen Betriebs- und Sicherheitskonzepts für das BAZ Altstätten bereits ab Januar 2019.
Das Staatssekretariat für Migration SEM hat am 26. Juli 2017 über die Übergangslösung für Bundesasylzentren in der Ostschweiz ab 2019 informiert. In der Übergangsphase ab Inkrafttreten des revidierten Asylgesetzes im Januar 2019 bis zur Fertigstellung des Bundesasylzentrums (BAZ) im Hädler (voraussichtlich 2022) werden in Altstätten durch das SEM Räumlichkeiten für bis zu 106 Arbeitsplätze zugemietet. Damit werden die Asylverfahren ab Januar 2019 in Altstätten durchgeführt. Gleichzeitig wird die Kapazität des bestehenden Empfangs- und Verfahrenszentrum EVZ in Altstätten auf maximal 340 Unterbringungsplätze erhöht. Das EVZ in Kreuzlingen wird ab Januar 2019 als Zentrum mit Ausreisefunktion geführt und entsprechend hauptsächlich Personen aufnehmen, die auf einen Entscheid im Rahmen des Asylverfahrens warten oder die Schweiz verlassen müssen.

Der Stadtrat begrüsst den Entscheid des SEM, während der Übergangsphase das Zentrum mit Verfahrensfunktion in Altstätten zu führen. Das SEM entspricht damit einer Forderung des Stadtrates und des Regierungsrates St. Gallen. Der Stadtrat erwartet vom SEM und Kanton weiterhin und insbesondere unter diesen veränderten Rahmenbedingungen die Gewährleistung eines problemlosen Betriebs der genutzten Anlagen und der Sicherheit in Altstätten.

Im Rahmen der Verhandlungen zwischen dem SEM, dem Kanton St.Gallen und der Stadt Altstätten über das neue BAZ im Hädler wurde ein umfassendes Betriebs- und Sicherheitskonzept vereinbart, welches mit der Eröffnung des neuen BAZ in Kraft treten wird. Der Stadtrat fordert vom SEM und Kanton nun eine Umsetzung der Vereinbarung bereits ab Januar 2019. Die Vereinbarung regelt den Betrieb, die Betreuung und Beschäftigung, die Sicherheit und die Schaffung einer Begleitgruppe. Die Vereinbarung ist auf der Homepage der Stadt Altstätten unter Aktuelles, Projekte, Bundesasylzentrum Hädler weiterhin abrufbar.

Der Stadtrat wird mit dem SEM und dem Kanton St.Gallen das Gespräch suchen, um die Vereinbarung auf die Übergangsphase anzupassen. Sobald diese Übergangsvereinbarung vorliegt, wird die Altstätter Bevölkerung an einem Orientierungsanlass umfassend informiert. Es besteht dann auch die Möglichkeit den Vertreterinnen und Vertretern des SEM, des Kantons und der Stadt Altstätten Fragen zu stellen.