Allgemeine Hinweise für die kommende Heizsaison "Holzfeuerungen richtig betreiben / Brennstoffe und Ascheentsorgung"

7. September 2017
Die neue Heizsaison steht in Kürze vor der Tür. Die Luftreinhalte- Verordnung (LRV) des Bundes regelt in Art. 1 den Zweck: diese Verordnung soll Menschen, Tiere, Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume sowie den Boden vor schädlichen oder lästigen Luftverunreinigungen schützen.
Öl-, Gas- und Holzfeuerungen werden periodisch geprüft und allenfalls beanstandet. Aufgrund diverser Vorfälle beim Verbrennen von Holz im Freien und in Feuerungsanlagen, werden die Bewohnerinnen und Bewohner von Altstätten gebeten nur naturbelassenes stückiges Holz zu verbrennen. Behandeltes oder bemaltes Holz, Altholz von Baustellen oder aus Gebäudeabbrüchen, Verpackungen oder Paletten wie aber auch problematische Holzabfälle dürfen nicht verbrannt werden. Solche Stoffe führen zu massiven Verunreinigungen der Luft, die der Gesundheit von Mensch und Tier wesentlich schaden können. Alle nicht naturbelassenen Stoffe müssen über eine Recyclingfirma entsorgt werden.

Das Bauamt verweist auf das Merkblatt der Holzenergie Schweiz: „Holzfeuerungen richtig betreiben, Brennstoffe und Ascheentsorgung“. Das Merkblatt kann beim Bauamt bezogen oder auf der Homepage www.altstaetten.ch (Suchbegriff: Holzfeuerungen) heruntergeladen werden. Die Vorschriften sind zu beachten.