Mehrkosten von 7,4 Prozent beim Stadtentwicklungsprojekt Freihof-Rathaus
Rathaus, Rathausplatz und Tiefgarage
Für den Neubau des Rathauses, des Rathausplatzes und der Tiefgarage hat die Bürgerschaft am 27. November 2011 an der Urne einen Nettokredit von 15,214 Mio. Franken genehmigt. Die Mehrkosten betragen insgesamt CHF 1‘071‘402 bzw. 7,0 Prozent. Teuerungsbereinigt belaufen sich die Mehrkosten auf CHF 1‘028‘243 bzw. 6,8 Prozent. Die Mehrkosten beim Neubau Rathaus entstanden unter anderem aufgrund diverser Projektanpassungen und Verbesserungen im Bereich der Büroorganisation, des Kühlsystems, des Versetzens des Gehrbildes, der Mehrleistungen bei den Schreinerarbeiten, höheren Anschlussgebühren und Mehrkosten bei den Planerleistungen. Zu den Mehrkosten bei der Tiefgarage führten vor allem der Einbau eines abdichtenden Polyurethan-Belags, des Parkleitsystems, einer Sprinkleranlage und einer höheren Abgeltung des vertraglich geregelten Durchfahrtsrechts.
Infrastrukturanlagen
Für die Infrastrukturanlagen hat die Bürgerschaft am 28. November 2010 an der Urne einen Nettokredit von 4,576 Mio. Franken genehmigt. Am 27. November 2014 wurde ergänzend ein Kredit über CHF 150‘000 für die WC-Anlage beim Bushof genehmigt. Die Bauabrechnung schliesst mit Kosten von CHF 5‘130‘757. Die Mehrkosten betragen somit CHF 404‘757 bzw. 8,6 Prozent. Teuerungsbereinigt betragen die Mehrkosten CHF 318‘637 bzw. 6,7 Prozent. Die Mehrkosten bei den Strassenprojekten ergaben sich durch höheren Aufwand des Kantons mit Verrechnung des entsprechenden Anteils an die Stadt, nicht budgetierte Landabtretungen beim Stadtprojekt und Mehrkosten bei der Strassenbeleuchtung. Der Kredit des Bushofs konnte nicht eingehalten werden, weil der Kanton seinen Beitrag aufgrund von Sparmassnahmen deutlich gekürzt hat. Bei der Energieversorgung führten Projektänderungen zu Mehrkosten. Die Fernwärme kostete mehr; es lag zum Zeitpunkt des Kreditantrags noch kein fertig ausgearbeitetes Projekt vor. Die Schmutzwasserleitung hingegen konnte wesentlich günstiger erstellt werden.
Die Abschreibungen der Investitionen wurden ordnungsgemäss vorgenommen. Die Investitionen für den Neubau des Rathauses, des Rathausplatzes und der Tiefgarage werden linear abgeschrieben. Aufgrund der Mehrkosten sind die jährlichen Abschreibungsquoten anzupassen. Lediglich bei der Tiefgarage sind aus den vergangenen Jahren zusätzlich Abschreibungen von CHF 4‘900 nachzuholen, welche für das Jahr 2018 budgetiert werden. Die Bürgerschaft kann an der Bürgerversammlung vom 30. November mit Genehmigung des Voranschlags 2018 die korrigierten Abschreibungsquoten bewilligen.
Der Stadtrat informiert interessierte Personen gerne am Montag, 30. Oktober um 19.30 Uhr im Katholischen Pfarreiheim an der Engelgasse 1.