Abstimmungsvorlage über Hallenbad-Ersatzbau steht

17. Oktober 2017
Oberes Rheintal – Das künftige Hallenbad in Altstätten soll unter regionaler Trägerschaft erstellt und betrieben werden. Als Erstes stimmen die Altstätterinnen und Altstätter am 26. November darüber ab. Die weiteren Verbandsgemeinden Rüthi, Oberriet, Eichberg, Marbach und Rebstein werden die Vorlage an ihren Bürgerversammlungen im Frühjahr 2018 traktandieren, sofern die Altstätter Bevölkerung die Vorlage annimmt
Das Hallenbad GESA in Altstätten ist über 40 Jahre alt und steht am Ende seiner Lebensdauer. Auf dem bisherigen Areal ist ein Ersatzbau vorgesehen. In einem Totalunternehmer-Wettbewerb wurde das von der Implenia Schweiz AG, St. Gallen und K&L Architekten AG, St. Gallen eingereichte Projekt als Sieger ausgewählt. Der Werkpreis wurde mit 19,584 Millionen Franken fixiert. Ausserdem sind 1,25 Millionen Franken für Fachbegleitung und Anschlussgebühren vorgesehen, womit die Investitionen 20,834 Millionen Franken für das Hallenbad ohne Wellness betragen.

Regionale Trägerschaft
Die Gemeinden des Oberen Rheintals – bestehend aus Rüthi, Oberriet, Eichberg, Altstätten, Marbach und Rebstein – haben sich darauf geeinigt, dass das künftige Hallenbad unter regionaler Trägerschaft betrieben werden soll. Eine Begleitgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern aus den Gemeinden und weiterer Anspruchsgruppen hat die Grundlagen für die Verhandlungen erarbeitet. Die Räte der Politischen Gemeinden beantragen der Stimmbevölkerung, für die Erstellung und den Betrieb des künftigen Hallenbads einen neuen Zweckverband Hallenbad Oberes Rheintal zu gründen und das zugrunde gelegte Finanzierungsmodell zu genehmigen.

Verzicht auf Wellnessbereich
Für den möglichen Wellnessbereich sind Zusatzinvestitionen von 2,492 Millionen Franken veranschlagt. An einem Wellnessbereich werden sich die Verbandsgemeinden nicht beteiligen; die Finanzierung hierfür würde alleine bei der Stadt Altstätten liegen. Das Wellnessangebot führt für Altstätten zu insgesamt höheren jährlichen Belastungen und kann grundsätzlich auch von privaten Unternehmen bereitgestellt werden. Der Stadtrat beantragt der Altstätter Stimmbevölkerung deshalb, den Zusatzantrag zur Erstellung eines Wellnessbereichs abzulehnen.

Kostenteiler von 60 zu 40 Prozent
Das Finanzierungsmodell sieht vor, dass die Investitionen für die Erstellung des Hallenbads von den Verbandsgemeinden direkt eingebracht werden. Von den Investitionen über 20,834 Mio. Franken trägt die Stadt Altstätten als Standortgemeinde 60 Prozent beziehungsweise 12,5 Mio. Franken. Die weiteren Gemeinden teilen sich die verbleibenden 40 Prozent bzw. 8,334 Mio. Franken nach Einwohnerzahlen auf. In diesem Kostenteiler enthalten ist ein Standortbeitrag der Stadt Altstätten. Erhebungen zeigen, dass rund 50 Prozent der Besucherinnen und Besucher des Hallenbads aus Altstätten stammen. Zusätzlich bringt die Stadt Altstätten das Grundstück, welches einen geschätzten Marktwert von 892‘000 Franken hat, als zusätzlichen Standortbeitrag unentgeltlich in den Zweckverband ein.

Die Planerfolgsrechnung zeigt einen jährlichen Aufwandüberschuss von durchschnittlich rund 511‘000 Franken für die Variante ohne Wellness. Diese Kosten beinhalten das Betriebsdefizit (durchschnittlich 220‘000 Franken) sowie die Einlagen in die Erneuerungsreserven (durchschnittlich 291‘000 Franken; jeweils gerechnet über eine Laufzeit von 25 Jahren). Auch von diesen Kosten tragen die Stadt Altstätten 60 Prozent und die weiteren fünf Verbandsgemeinden 40 Prozent, aufgeteilt nach Einwohnerzahlen.

Hallenbad steigert die Standortattraktivität
Heute nutzen jährlich rund 50‘000 Besucherinnen und Besucher das Hallenbad GESA. Das neue Hallenbad steigert die Standortattraktivität der Region zusätzlich. Es gewährleistet weiterhin den Schwimmunterricht für die Schülerinnen und Schüler des Oberen Rheintals und bietet als Familien- und Freizeitbad ein umfassendes Angebot für die gesamte Region. Das Hallenbad verfügt über eine gute Infrastruktur für Kurse und kann von Vereinen genutzt werden. Für Bewohnende, Schulen und Vereine der Verbandsgemeinden sind Rabatte auf den Abonnementspreisen und Nutzungsgebühren vorgesehen.

Als Erstes stimmen die Altstätter Stimmbürgerinnen und Stimmbürger an der Urne über den Beitritt zum Zweckverband Hallenbad Oberes Rheintal sowie den Investitionsbeitrag und Zusatzabschreibungen ab. Sofern die Altstätter Stimmbevölkerung die Vorlage annimmt, werden die weiteren Verbandsgemeinden Rüthi, Oberriet, Eichberg, Marbach und Rebstein an ihren Bürgerversammlungen im Frühjahr 2018 die Vorlage traktandieren. Wenn alle Bürgerschaften der Vorlage zustimmen, wird nach Ablauf der Beschwerdefristen der Zweckverband Hallenbad Oberes Rheintal gegründet, das Projekt freigegeben und das Baugesuch erarbeitet und eingereicht. Im Idealfall könnte das neue Hallenbad – nach knapp zweijähriger Bauphase – im Dezember 2020 eröffnet werden.

Orientierungsversammlung
Die Unterlagen für die Abstimmung in Altstätten werden Ende Oktober bei den Stimmberechtigten eintreffen. Am Mittwoch, 8. November um 19.30 Uhr findet die öffentliche Orientierungsversammlung im Sonnensaal statt, an welcher der Stadtrat die Altstätter Stimmbevölkerung ausführlich über die Vorlage informiert. Die Urnenabstimmung ist auf 26. November angesetzt.
Foto Visualisierung Hallenbad-Ersatzbau
Über den Hallenbad-Ersatzbau wird in Altstätten am 26. November abgestimmt. Die Visualisierung zeigt das geplante Hallenbad von aussen

Zugehörige Objekte

Name
Medienmitteilung Gemeinden Oberes Rheintal - Ersatzbau_Hallenbad Download 0 Medienmitteilung Gemeinden Oberes Rheintal - Ersatzbau_Hallenbad