Ausserordentlicher Sirenentest am Mittwoch, 23. Mai 2018

25. April 2018
Am Mittwochnachmittag, 23. Mai 2018, findet in der ganzen Schweiz von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr ein ausserordentlicher Sirenentest statt. Dabei wird die Funktionsbereitschaft der Sirenen des „Allgemeinen Alarms“ und auch jener des „Wasseralarms“ getestet. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.
Ausgelöst wird um 13.30 Uhr in der ganzen Schweiz das Zeichen „Allgemeiner Alarm“, ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer, der nach einem Unterbruch von zwei Minuten noch einmal während einer Minute zu hören ist. Wenn nötig, darf die Sirenenkontrolle bis 14.00 Uhr weiter geführt werden. Gesamtschweizerisch werden mehr als 8‘000 Sirenen, davon 5‘000 fest installiert und rund 2‘800 mobil auf ihre Funktionstüchtigkeit getestet. Im Kanton St. Gallen werden alle 231 stationären Sirenen ferngesteuert ausgelöst.

Was gilt bei einem echten Sirenenalarm?
Für einen optimalen Schutz muss nicht nur die Funktionsfähigkeit der Sirenen sichergestellt sein, die Bevölkerung muss auch das richtige Verhalten bei einem Sirenenalarm kennen. Wenn der „Allgemeine Alarm“ ausserhalb eines angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.

Information zur Alarmierung
Hinweise und Verhaltensregeln finden sich im Merkblatt „Alarmierung der Bevölkerung“ auf den hintersten Seiten jedes Telefonbuches, auf Teletext Seite 662 der SRG-Sender sowie im Internet unter www.sirenentest.ch.

Die Bevölkerung wird um Verständnis für die mit dem Sirenentest verbundenen Unannehmlichkeiten gebeten.