Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet der Stadt Altstätten bleibt bestehen

23. August 2018
Das Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St. Gallen hat mit Verfügung vom 22. August 2018 das absolute Feuer- und Feuerwerksverbot für das ganze Kantonsgebiet per 23. August 2018 aufgehoben und auf Wald und Waldesnähe reduziert. Das kommunale Feuer- und Feuerwerksverbot im Freien bleibt jedoch auf dem gesamten Gemeindegebiet der Stadt Altstätten bis auf Widerruf bestehen.

Die Niederschläge der vergangenen Tage haben die Feuergefahr ausserhalb des Waldes soweit entspannt, dass das vom Sicherheits- und Justizdepartement für das ganze Kantonsgebiet verfügte absolute Feuer- und Feuerwerksverbot aufgehoben und auf Wald und Waldesnähe reduziert werden konnte. Damit gilt in allen Teilen des Kantons ab sofort wieder ein Feuer- und Feuerwerksverbot in Wald und Waldesnähe (Abstand von 200 Metern) gemäss Verfügung des Sicherheits- und Justizdepartementes vom 24. Juli 2018. Es ist nach wie vor und generell im ganzen Kantonsgebiet untersagt, im Wald Feuer zu entfachen. Das Verbot betrifft auch die Nutzung von offiziellen Feuerstellen. Ebenfalls untersagt ist das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern und Rauchwaren in Wald und Waldesnähe. Verboten bleibt auch im ganzen Kantonsgebiet das Steigenlassen von Himmelslaternen, Ballonen mit Wunderkerzen, Glücks- und Wunschlaternen oder Kong-Ming-Laternen.

In der ganzen Trockenheitsperiode sind die Niederschläge lokal sehr unterschiedlich ausgefallen. Aus diesem Grund bestanden und bestehen grosse regionale Unterschiede. Mit Verfügung vom 27. Juli 2018 hat die Stadt Altstätten für das gesamte Gemeindegebiet ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot erlassen. Dieses Verbot bleibt bis auf Widerruf bestehen. Somit ist es auch weiterhin strikte untersagt, Feuer im Freien zu entfachen, Raucherwaren unachtsam wegzuwerfen sowie Feuerwerk jeglicher Art zu entzünden.