Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im Rheintal aufgehoben

28. August 2018
Die kommunalen Feuer- und Feuerwerksverbote der Rheintaler Gemeinden von St. Margrethen bis Rüthi werden per sofort aufgehoben. Weiterhin gültig bleibt somit nur noch das kantonsweite Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe des Sicherheits- und Justizdepartementes vom 24. Juli 2018.

Die in den letzten Wochen und insbesondere in den letzten Tagen gefallenen Niederschläge haben zu einer Entschärfung der Wald- und Flurbrandgefahr geführt. Dies hat die Rheintaler Gemeinden von St. Margrethen bis Rüthi dazu bewogen, die Situation neu zu beurteilen und die kommunalen Feuer- und Feuerwerksverbote aufzuheben.
 

Ende Juli 2018 haben die Gemeinderäte Rüthi, Oberriet, Eichberg, Altstätten, Marbach, Rebstein, Balgach, Diepoldsau, Widnau, Berneck, St. Margrethen und Au ein umfassendes Verbot des Entzündens von Feuer im Freien, des Abbrennens von Feuerwerk sowie des Wegwerfens von brennenden Streichhölzern und Raucherwaren auf deren Gemeindegebieten erlassen. Die damalige Allgemeinverfügung wird nun in Anbetracht der entschärften Situation wieder aufgehoben. Die Aufhebung gilt per sofort.
 

Achtung: Weiterhin gültig bleibt das kantonsweite Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe (bis 200 m um Wald). Dieses hat solange Gültigkeit, bis es von Seiten des Kantons aufgehoben wird.