Neues Beschriftungs- und Reklamereglement

15. Februar 2019
Die Stadt Altstätten hat ein neues Beschriftungs- und Reklamereglement für sämtliche Beschriftungen und Reklamen in Ortsbildschutzgebieten und -schutzzonen, in Kernzonen sowie an Kulturschutzobjekten ausgearbeitet.

Der Stadtrat Altstätten hat in Zusammenarbeit mit der Ortsbildkommission der Stadt Altstätten ein neues Beschriftungs- und Reklamereglement für sämtliche Beschriftungen und Reklamen in Ortsbildschutzgebieten und -schutzzonen, in Kernzonen sowie an Kulturschutzobjekten erarbeitet.

Das Reglement bezweckt, Beschriftungen und Reklamen mit dem Orts-, Strassen- und Landschaftsbild, Natur- und Baudenkmälern, der Wohnqualität sowie der Verkehrssicherheit in Einklang zu bringen.

Als Beschriftungen und Reklamen nach diesem Reglement gelten alle länger als vier Wochen bestehenden oder aufgestellten öffentlich wahrnehmbaren Einrichtungen, welche direkt oder indirekt der Anpreisung oder Benennung von Waren, Dienstleistungen, Veranstaltungen, Betrieben und weiterem dienen mit dem Ziel, die Aufmerksamkeit von Personen als Interessenten oder Kunden zu gewinnen. Schriftzüge, Logos, Marken, Icons, dreidimensionale Objekte, Fahnen, Flaggen, Hinweistafeln, Transparente und ähnliches werden den Beschriftungen und Reklamen gleichgestellt.

Das Aufstellen und Anbringen von neuen Reklamen sowie das Versetzen und das wesentliche Verändern von bestehenden Aussenreklamen ist bewilligungspflichtig. Das Bewilligungsverfahren richtet sich nach den Bestimmungen des Planungs- und Baugesetzes sowie des Baureglements.

Soweit dieses Reglement keine besonderen Gestaltungsvorschriften festlegt, müssen Beschriftungen und Reklamen an Bauten die architektonische Wirkung der Baute, des Ortes und der einzelnen Bauteile wahren und so gestaltet und eingeordnet werden, dass mit der Baute und der Umgebung eine harmonische und gute Gesamtwirkung bezüglich Grösse, Form und Farbe erreicht wird.

Das Beschriftungs- und Reklamereglement wurde vom Stadtrat am 4. Februar 2019 genehmigt und untersteht dem fakultativen Referendum. Es wird vom 18. Februar 2019 bis 29. März 2019 öffentlich aufgelegt. Das Beschriftungs- und Reklamereglement kann bei der Stadtkanzlei, Rathaus 4. Stock, eingesehen werden.