Industriestrasse Wiedereinführung des Rechtsvortritts

25. Februar 2020
Altstätten – Nach mehreren Verkehrsunfällen an der Industriestrasse, mit Schwerpunkt an der Verzweigung Kesselbach- / Industrie- / Schachenstrasse wurde die Situation überprüft. Der Stadtrat hat sich für die Umsetzung der einheitlichen Vortrittsregelung und Wiedereinführung des gesetzlichen Rechtsvortritts entschieden.

An der Industriestrasse, Abschnitt Kriessern- bis Kesselbachstrasse ereigneten sich in den vergangenen Jahren einige Verkehrsunfälle. Die Verkehrspolizei hat die Situation in Zusammenarbeit mit der Stadt Altstätten überprüft. Dabei wurde der Strassenzug, Abschnitt Kriessern- bis Kesselbachstrasse, einheitlich betrachtet. Es zeigte sich, dass bei den einmündenden Strassen unterschiedlichste Vortrittsregelungen herrschen. Neben verfügten «STOP’s» wurden die Vortrittsregleung mit «Kein Vortritt» vorgenommen sowie Rechtsvortritt-Einmündungen belassen. Dadurch entsteht Rechtsunsicherheit.

Der Stadtrat hat am 2. Dezember beschlossen, den Vorschlag der Kantonspolizei St. Gallen, Dienststelle Verkehrstechnik, betreffend einer einheitlichen Vortrittsregelung und Wiedereinführung des gesetzlichen Rechtsvortritts umzusetzen. Entsprechend wurde das Gesuch um Erlass der erforderlichen Verkehrsmassnahmen bei der Kantonspolizei gestellt.

Die Verkehrsmassnahmen «Wiedereinführung des gesetzlichen Rechtsvortritts / Aufhebung der Verfügungen «STOP» wurden vom 27. Januar bis 10. Februar ausgeschrieben. Es wurden keine Rechtsmittel ergriffen.

Umsetzung der Massnahme

Die Signale und Markierungen «STOP» und «Kein Vortritt» werden bis Ende März durch die Signalisation Rechtsvortritt und besonderen Markierungen zur Verdeutlichung der neuen Regelung ersetzt.

Vorübergehend werden die Verkehrsteilnehmenden mit den Gefahrensignalen «Andere Gefahren» mit dem Zusatz «Vortrittsänderung» auf die geänderten Vortrittsverhältnisse aufmerksam gemacht.