Nutzung der Sportanlagen der Stadt Altstätten

7. Mai 2020
Altstätten – Am 11. Mai ist die Wiederaufnahme von Sport-Trainings unter strengen Auflagen wieder möglich. Die Stadt stellt dafür die Sportanlagen GESA und Grüntal zur Verfügung. Für die Nutzung ist der Stadtkanzlei ein Bewilligungsgesuch einzureichen.

Die Vereine können bei der Stadtkanzlei ein Gesuch für die Nutzung der Sportanlagen einreichen. Die Unterlagen können auf der Website «Stichwort: Nutzung Sportanlage» heruntergeladen oder bei der Stadtkanzlei (kanzlei@altstaetten.ch oder 071 757 77 11) bezogen werden.

 

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, dass die Sportanlagen genutzt werden dürfen:

  • Plausibilisiertes Schutzkonzept vom übergeordneten Verband;
  • Schutzkonzept für die Trainings vom Verein;
  • Bewilligung der Stadtkanzlei.