Nutzung der Sportanlagen der Stadt Altstätten
Die Vereine können bei der Stadtkanzlei ein Gesuch für die Nutzung der Sportanlagen einreichen. Die Unterlagen können auf der Website «Stichwort: Nutzung Sportanlage» heruntergeladen oder bei der Stadtkanzlei (kanzlei@altstaetten.ch oder 071 757 77 11) bezogen werden.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, dass die Sportanlagen genutzt werden dürfen:
- Plausibilisiertes Schutzkonzept vom übergeordneten Verband;
- Schutzkonzept für die Trainings vom Verein;
- Bewilligung der Stadtkanzlei.