28. Oktober 2009
Der Friedhof Rüthi auf dem Valentisberg ist die Begräbnisstätte aller Verstorbenen der Politischen Gemeinde Rüthi sowie jener von Lienz, Oberbüchel und Plona. Die Gemeinde Rüthi und die Stadt Altstätten haben deshalb eine Vereinbarung über die Organisation des Bestattungswesens auf dem Friedhof Rüthi abgeschlossen. Sie untersteht ab dem 30. Oktober 2009 dem fakultativen Referendum.
Trotz regionalem Zivilstandsamt bleibt das Bestattungswesen Pflichtaufgabe der Wohnsitzgemeinde. Die Oberaufsicht über das Bestattungswesen führt der Gemeinderat bzw. der Stadtrat.

Der Friedhof Rühti auf dem Valentinsberg ist die Begräbnisstätte aller Verstorbenen der Politischen Gemeinde Rüthi sowie jener von Lienz, Oberbüchel und Plona.

Die politische Gemeinde Rüthi und die Stadt Altstätten regeln mit einer Vereinbarung die zukünftige Zusammenarbeit und die Organisation des Bestattungswesens für die Einwohnerinnen und Einwohner von Lienz, Plona und Oberbüchel.

Die Kosten für den Unterhalt und die Investitionen für den Friedhof Rüthi gehen anteilsmässig zu Lasten der Politischen Gemeinde Rüthi und der Stadt Altstätten für die Bewohnerinnen und Bewohner aus Lienz, Oberbüchel und Plona.

Für die Kostenaufteilung gilt die Anzahl der Einwohner per 1. Januar des laufenden Jahres als Bemessungsgrundlage. Für die Stadt Altstätten entstehen voraussichtliche Kosten von Fr. 12'000 pro Jahr. Bisher erfolgte die Kostenübernahme durch die Stadt nach Anzahl der Todesfälle.

Die Vereinbarung tritt am 1. Januar 2010 in Kraft. Sie untersteht dem fakultativen Referendum.

Die Referendumsauflage erfolgt in Rüthi vom 30. Oktober 2009 bis am 28. November 2009. Die Vereinbarung liegt bei der Gemeinderatskanzlei, Büro 3, Rathaus Rüthi öffentlich auf.

Die Referendumsauflage in Altstätten dauert 60 Tage, vom 30. Oktober 2009 bis am 28. Dezember 2009. Die Vereinbarung kann im Rathaus, 3. Obergeschoss, Planauflageraum, eingesehen werden.

Für das Zustandekommen eines Referendumsbegehren sind in Rüthi 126 und in Altstätten 400 gültige Unterschriften notwendig.