Urnenabstimmung statt Bürgerversammlung

23. April 2020
Altstätten – Die Bürgerschaft beschliesst die Jahresrechnung 2019 der Stadt Altstätten sowie der Oberstufe und Primarschule Altstätten nicht an der Bürgerversammlung, sondern gemäss Empfehlung der Regierung und Beschlüssen des Stadt- sowie des Schulrates am 14. Juni an der Urne.

Am 13. Mai würden gemäss Terminplan die Bürgerversammlungen (Rechnungsgemeinde 2019) der Stadt Altstätten sowie der Oberstufe und Primarschule Altstätten stattfinden. Erwartet werden über 100 Stimmberechtigte, womit der Anlass aufgrund der Massnahmen bzw. Verordnung des Bundesrates betreffend Coronavirus nicht durchgeführt werden kann. Aufgrund der bisherigen Entwicklung kann nicht damit gerechnet werden, dass der Bundesrat das bestehende Versammlungsverbot soweit lockert, dass eine Bürgerversammlung durchgeführt werden darf.

 

Abstimmung am 14. Juni

Der Stadtrat und der Schulrat haben aufgrund der notwendigen Vorbereitungsarbeiten und der von Gesetzes wegen einzuhaltenden Fristen beschlossen, auf ein Verschieben der Bürgerversammlung zu verzichten und stattdessen eine Urnenabstimmung über die unaufschiebbaren Geschäfte anzuordnen. In Absprache mit der Ortsgemeinde Altstätten wurde der ausserordentliche Abstimmungssonntag am 14. Juni 2020 festgelegt.

 

Persönliche Stimmabgabe nicht möglich

Die Stimmberechtigten können ihre Stimme brieflich abgeben. Die persönliche Stimmabgabe an der Urne ist an dieser kommunalen Abstimmung ausnahmsweise nicht möglich. Das Antwortkuvert kann am Abstimmungssonntag bis 11.00 Uhr in die Briefkästen der jeweiligen Gemeinden (Stadt Altstätten: Rathaus; Schule Altstätten: Bahnhofstrasse 5 oder der Ortsgemeinde Altstätten: Rathaus der Stadt Altstätten) eingeworfen werden.