Kein Feuer im Wald und in Waldesnähe - Aufgehoben

24. April 2020
Altstätten – Die warmen und niederschlagsarmen Tage haben die Waldbrandgefahr im ganzen Kanton ansteigen lassen. Die Regierung des Kantons St. Gallen hat deshalb mit einer Allgemeinverfügung ein Feuerverbot ab Samstag, 25. April 2020 ausgesprochen.

Das trockene Wetter der vergangenen Wochen führt zu einer grossen Waldbrandgefahr. Die Wetteraussichten versprechen keinen Niederschlag, dafür viel Sonnenschein und Temperaturen von über 20 Grad. Gerade in Zeiten des Coronavirus nutzt die Bevölkerung das Naherholungsgebiet Wald intensiv. Damit dies so bleiben kann, spricht die Regierung ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe aus. Es gilt ab diesem Samstag, 25. April 2020 und bis auf Widerruf.

 

Aktuelle Informationen zur Waldbrandgefahr und zur Trockenheit finden sich auf der

Webseite www.sg.ch/trockenheit.

 

Die Allgemeinverfügung vom 24. April 2020 «Kantonales Feuerverbot sowie Verbot des Wegwerfens von brennenden Streichhölzern und Raucherwaren im Wald und in Waldesnähe» (ABl, Publ.-Nr. 00.019.712) wird per 7. Mai 2020 aufgehoben.