Für die zwölf Gemeinden Altstätten, Au, Balgach, Berneck, Diepoldsau, Eichberg, Marbach, Oberriet, Rebstein, Rüthi, St. Margrethen und Widnau ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Rheintal zuständig in sämtlichen Belangen des Kindes- und Erwachsenenschutzes. Die KES Behörde prüft und entscheidet über die Errichtung von Massnahmen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen.

Massnahmen Kindesschutz und Erwachsenenschutz
  • Anordnen von Kindesschutzmassnahmen (Erziehungsaufsicht oder Erziehungsbeistandschaft, Fremdplatzierung, Entzug der elterlichen Sorge und Bevormundung)
  • Schutz von gefährdetem Kindesvermögen (Überwachung oder Entzug der elterlichen Kindesvermögensverwaltung, Sicherstellung des Kindesvermögens, Verwaltungsbeistandschaft)
  • Anordnen von Erwachsenenschutzmassnahmen

Auskunft über Beistandschaft und Vorsorgeauftrag
Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörde über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie eine Bestätigung, dass Ihre Handlungsfähigkeit nicht eingeschränkt ist. Diese Bestätigung heisst neu "Auskunft über Beistandschaft und Vorsorgeauftrag" (früher: Handlungsfähigkeitszeugnis) und wird von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Rheintal ausgestellt. Sie können die Bestätigung telefonisch oder mit E-Mail anfordern. Die Dienstleistung ist kostenpflichtig, die Kosten betragen Fr. 25.00.
KESB

Kontakt

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
Rathausplatz 2
9450 Altstätten

Tel. 071 757 72 80
rheintal@kesb.sg.ch

Website

Öffnungszeiten

siehe Website