Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
Massnahmen Kindesschutz und Erwachsenenschutz
- Anordnen von Kindesschutzmassnahmen (Erziehungsaufsicht oder Erziehungsbeistandschaft, Fremdplatzierung, Entzug der elterlichen Sorge und Bevormundung)
- Schutz von gefährdetem Kindesvermögen (Überwachung oder Entzug der elterlichen Kindesvermögensverwaltung, Sicherstellung des Kindesvermögens, Verwaltungsbeistandschaft)
- Anordnen von Erwachsenenschutzmassnahmen
Auskunft über Beistandschaft und Vorsorgeauftrag
Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörde über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie eine Bestätigung, dass Ihre Handlungsfähigkeit nicht eingeschränkt ist. Diese Bestätigung heisst neu "Auskunft über Beistandschaft und Vorsorgeauftrag" (früher: Handlungsfähigkeitszeugnis) und wird von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Rheintal ausgestellt. Sie können die Bestätigung telefonisch oder mit E-Mail anfordern. Die Dienstleistung ist kostenpflichtig, die Kosten betragen Fr. 25.00.
Kontakt
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)Rathausplatz 2
9450 Altstätten
Tel. 071 757 72 80
rheintal@kesb.sg.ch
Website