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Kommende Abstimmungs- und Wahltermine

Datum Titel
11.03.2012    Urnengang vom 11. März 2012
29.04.2012    Urnengang vom 29. April 2012 / Allfälliger 2. Wahlgang Regierungsrat
17.06.2012    Urnengang vom 17. Juni 2012


Die Resultate finden Sie unter jedem Termin/Urnengang. Alle Resultate von kantonalen und eidgenössischen Vorlagen sind Teilresultate. Für die Gesamtresultate besuchen Sie www.abstimmungen.sg.ch (Kanton) und www.admin.ch (Bund). Die Datenbank www.swissvotes.ch erteilt Auskunft über alle eidgenössischen Volksabstimmungen seit 1848.


Vergangene Abstimmungs- und Wahltermine

Datum Titel
27.11.2011    Urnengang vom 27. November 2011
23.10.2011    Urnengang vom 23. Oktober 2011
13.02.2011    Urnengang vom 13. Februar 2011


Urnen Öffnungszeiten

Die Urne im Rathaus ist jeweils am Abstimmungssonntag von 09.30 bis 11.00 Uhr geöffnet.
 
Urnenstandort

Rathaus Altstätten, Rathausplatz 2
 
Bedingungen / Voraussetzungen

Jede Person, die einen Stimmausweis erhält, ist zum Abstimmen berechtigt. Falls Sie den Stimmausweis verloren haben: Ein Duplikat des Stimmausweises können Sie beim Einwohneramt verlangen.
 
Brieflich abstimmen

Wie stimme ich brieflich? Was ist zu beachten?
  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  2. Legen Sie die/den ausgefüllten Stimmzettel in das beiliegende Stimmkuvert oder in ein privates Kuvert. Ohne Kuvert ist die Stimmabgabe ungültig.
  3. Unterschreiben Sie die Erklärung auf der Vorderseite dieses Stimmausweises. Ohne Unterschrift ist die Stimmabgabe ungültig.
  4. Das Kuvert mit dem/den Stimmzettel/n sowie den Stimmausweis mit der unterzeichneten Erklärung legen Sie in dasselbe Fensterkuvert, mit dem Sie das Abstimmungsmaterial erhalten haben.
  5. Briefliche Stimmen müssen spätestens am Abstimmungssonntag bis zur Schliessung der Urne bei der Stadtverwaltung eintreffen.
  6. Das Fensterkuvert kann unfrankiert der Post übergeben werden, in den Briefkasten der Stadtverwaltung eingeworfen oder an der Urne abgegeben werden.