
Der Stadtrat ist die vollziehende Behörde. Er leitet die Verwaltung. Der Stadtrat besteht aus dem Stadtpräsidenten und acht weiteren Mitgliedern. Der Stadtpräsident übt seine Tätigkeiten im Vollamt aus, die übrigen Mitglieder des Stadtrats im Nebenamt. Der Stadtrat tagt in der Regel alle zwei Wochen, jeweils am Montag. Seine Verhandlungen sind nicht öffentlich. Der Stadtrat informiert regelmässig über seine Beschlüsse durch öffentlichen Anschlag beim Rathaus, online und in den amtlichen Publikationsorganen: Die Amtsdauer des Stadtrats beträgt vier Jahre. Er wird im Majorzverfahren (Mehrheitswahlsystem) vom Volk an der Urne gewählt.
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