24. Nov. 2011, 20.15 Uhr

Kontakt

Stadtkanzlei Altstätten
kanzlei@altstaetten.ch

Informationen

Beschreibung
Traktanden
  1. Voranschläge und Steuerfuss 2012
  2. Allgemeine Umfrage
Voraussetzungen
Stimmberechtigt sind alle in der Stadt wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr vollendet haben und nicht von der Stimmfähigkeit ausgeschlossen sind.

Die Nicht-Stimmberechtigten können trotzdem teilnehmen, haben kein Stimmrecht und einen separat zugewiesenen Platz einzunehmen.

Stimmausweis und Berichte werden vor der Versammlung per Post zugestellt. Duplikate für fehlende oder verloren gegangene Stimmausweise können bis zum Versammlungstag, spätestens bis 17.00 Uhr, beim Einwohneramt der Stadt Altstätten bezogen werden. Der Stimmausweis ist an der Bürgerversammlung vorzuweisen.