Geschäftsprüfungskommission
Die Geschäftsprüfungskommission erfüllt die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben und prüft namentlich:
a) die Amtsführung des Stadtrates, der Verwaltung und der Unternehmen im abgelaufenen Jahr,
b) die Führung des Gemeindehaushaltes im abgelaufenen Jahr,
c) die Anträge des Stadtrates über Voranschlag und Steuerfuss für das kommende Jahr.
Die Geschäftsprüfungskommission besteht aus fünf von der Bürgerschaft gewählten Mitgliedern. Die Rechnungskontrolle wird durch die Geschäftsprüfungskommission einer aussenstehenden, fachkundigen Revisionsstelle übertragen.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|