Das Betreibungsamt sorgt dafür, dass die Gläubiger mit staatlicher Hilfe wieder zu ihrem Geld kommen. Grundlage dafür ist das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht.
- Einleitung Betreibungsverfahren
- Betreibung auf Pfändung, Konkurs, Faustpfand- und Grundpfandverwertung
- Vollzug von Pfändungen, Retentionen und Arresten
- Verwaltung von eingepfändetem Wohneigentum
- Verwertung von eingepfändeten Gegenständen
- Erteilen von Auskünften aus dem Betreibungsregister
- Ausstellen von Verlustscheinen
- Eintrag und Führung des Eigentumsvorbehaltregister
- Rechtshilfeverfahren
- allgemeine Führung der Protokolle und Register