Steuerrechnung
Nach Prüfung Ihrer eingereichten Steuererklärung erhalten Sie - je nach Eingangsdatum Ihrer Steuerdeklaration - die detaillierte Veranlagungsverfügung und die definitive Steuerrechnung gemeinsam in einem Couvert.

Steueraufschub
In begründeten Fällen können Sie bei Nachzahlungen auf Schlussrechnungen (definitive Steuerrechnungen) eine Stundung beantragen. Diese Verlängerung der Zahlungsfrist hat eine Verzugszinsberechnung zur Folge.

Stundungen für frühere Steuerperioden können nur unter Berücksichtigung der laufenden Steuerrechnungen gewährt werden. Zur Beurteilung der gewünschten Stundung bitten wir Sie, uns innerhalb der Zahlungsfrist ein schriftliches und begründetes Stundungsgesuch sowie eine Aufstellung über die monatlichen Einnahmen und Ausgaben einzureichen. Verwenden Sie dazu bitte unter Online-Dienste den Stundungsgesuch-Fragebogen.

Steuererlass
In Härtefällen ist ein Teil- oder Steuererlass für definitive Steuern möglich. Bitte nehmen Sie dazu persönlich Kontakt mit dem Steueramt auf.

Zugehörige Objekte