Feuerpolizeiliche Belange bei Bauvorhaben
Haben Sie im Rahmen eines Neubaus oder Umbaus Fragen über feuerpolizeiliche Belange? Wir erteilen Ihnen gerne frühzeitig Auskünfte, damit schon in der Planung von Bau- oder Umbauvorhaben die feuerpolizeiliche Massnahmen berücksichtigt werden können.

Verbrennen von Abfällen / Luftreinhalte-Verordnung
Die Luftreinhalte-Verordnung (LRV) regelt die Abfallverbrennung im Freien. Das Verbrennen von Abfällen im Freien ist insbesondere deswegen verboten, weil dabei giftige Rauchgase entstehen. Eine Ausnahme bilden einzig trockene, natürliche Abfälle aus Wald, Feld und Garten, sofern dabei nur wenig Rauch entsteht. Diese Feuer sind aber meist unnötig, und ihre Emissionen belasten Mensch und Umwelt. Beachten Sie dazu das Merkblatt "Verbrennen von Abfällen im Freien" des Kantons St. Gallen.

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