Verkaufsbewilligung an einem öffentlichen Ruhetag

Das kantonale Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung regelt die öffentlichen Ruhetage, die hohen Feiertage und die Ladenöffnungszeiten. Verkaufsgeschäfte sind an Sonntagen und öffentlichen Ruhetagen geschlossen zu halten. Die Stadt kann durch Bewilligung Ausnahmen von den gesetzlichen Ladenöffnungszeiten zulassen. Insbesondere kann sie Verkaufsgeschäften pro Jahr maximal vier Sonntagsverkäufte bewilligen.

Das kommunale Reglement über die Ladenöffnung (R-13, siehe Publikationen) regelt den Ladenschluss für die Stadt Altstätten in Ergänzung zu den Vorschriften der kantonalen Gesetzgebung.

Wenn Ausnahmen bewilligt werden, ist zusätzlich ist eine Arbeitszeitbewilligung einzuholen beim kantonalen Arbeitsinspektorat.

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