Namenserklärung (nach Schweizer Recht)

Das Merkblatt über die Namenserklärungen nach Schweizer Recht vermittelt eine Übersicht über die verschiedenen Namenserklärungen in Anwendung von Schweizer Recht, welche seit 1. Januar 2013 möglich sind. Die Kurzübersicht hat keinerlei rechtsbindende Wirkung. Massgebend sind ausschliesslich die geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Wir beraten Sie gerne persönlich oder telefonisch über die Möglichkeiten.

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