Wer einen mehr als drei Monate alten Hund hält, muss dies gemäss Hundegesetz derjenigen politischen Gemeinde melden, in welcher der Hund vorwiegend gehalten wird.

Gestützt auf die Meldung des Hundehalters gleicht das Einwohneramt die Daten mit Amicus (der schweizerischen Tierdatenbank) ab. Das Einwohneramt stellt die Hundetaxe in Rechnung. Die Hundesteuer beträgt CHF 120 pro Jahr. Entsteht die Steuerpflicht im Verlauf des Jahres, wird die Hundesteuer in vollem Umfang fällig.

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