Sozialhilfe sichert die Existenz bedürftiger Personen und fördert deren wirtschaftliche und persönliche Selbständigkeit. Das Sozialamt unterstützt Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Altstätten in Notlagen mit Beratung, finanzieller Unterstützung und weiteren Dienstleistungen. Die Sozialhilfe bildet das unterste Netz im schweizerischen System der sozialen Sicherung. Die Grundlage der Sozialhilfe ist das Sozialhilfegesetz.

Bevor materielle Hilfe geleistet werden kann, ist die Sozialhilfe verpflichtet, die finanziellen Verhältnisse  und alle Ansprüche und Anspruchsberechtigungen von Antragstellenden abzuklären (Subsidiaritätsprinzip). Der Sozialhilfe gehen vor:
  • Einkommen und Vermögen
  • Leistungen von Sozialversicherungen (AHV, IV, EL, EO, UV, AlV, KV, BV)
  • Leistungen von unterhalts- und unterstützungspflichtigen Personen (Verwandtenunterstützung)
  • weitere vermögensrechtliche Ansprüche gegenüber Dritten (z.B. gegenüber privaten Versicherungen, Stiftungen etc.)
Auch ist die hilfesuchende Person verpflichtet, alles Zumutbare zu unternehmen, um eine Notlage aus eigenen Kräften abzuwenden oder zu beheben.

Finanzielle Unterstützung durch das Sozialamt wird dann gewährt, wenn die bedürftige Person sich nicht selbst helfen kann, und wenn Hilfe von dritter Seite nicht oder nicht rechtzeitig erhältlich ist. Die bezogene Sozialhilfe muss zurückbezahlt werden, sobald es die wirtschaftliche Situation erlaubt.

Ablauf der Anmeldung

Das Gesuchsformular kann beim Sozialamt der Stadt Altstätten bezogen werden. Auf dem Merkblatt, das dem Gesuch beiliegt, ist beschrieben, welche Unterlagen bei einer Neuanmeldung eingereicht, respektive welche Angaben gemacht werden müssen. Kopien der vollständigen Unterlagen sowie das ausgefüllte Gesuch sind beim Sozialamt abzugeben.

Nach dem Erhalt der vollständigen Unterlagen wird das Gesuch geprüft. Nach der Prüfung der Unterlagen wird über das weitere Vorgehen informiert. Ein mutmasslicher Sozialhilfeanspruch beginnt erst ab dem Tag, an dem sämtliche Unterlagen beim Sozialamt eingereicht sind.

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