Wenn Sie wöchentlich in unsere Stadt zurückkehren, können Sie sich an Ihrem neuen Wohnort als Wochenaufenthalter/in anmelden (z.B. Studienort). Sie benötigen dazu einen Heimatausweis, den Sie am Zweitwohnsitz hinterlegen müssen. Sie bleiben in der Stadt Altstätten angemeldet und auch hier steuerpflichtig.

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