Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)

Seit 01.01.2018 ist in Art. 16-18 Energiesetz (EnG) der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch der selbst produzierten Energie (ZEV) neu geregelt. Neu wird der Strom vom ZEV an die Parteien (z.B. Mieter) geliefert und direkt abgerechnet. Die Parteien haben somit keine direkte Verbindung mehr zum Verteilnetzbetreiber (VNB) Technische Betriebe Altstätten (TBA).

Als spezialisiertes Unternehmen bieten die Technischen Betriebe Altstätten nebst dem Einbau von geeigneten Messeinrichtungen auch Dienstleistungen wie z.B. Datenlieferung, Energielieferung, Rechnungsstellung und Inkasso des Eigenverbrauchsstroms innerhalb der ZEV an.

Die Technischen Betriebe der Stadt Altstätten beraten Sie gerne.

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