Mitwirkung Projekte
Zuständiges Amt: Tiefbauamt Nach Art. 34 Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1, abgekürzt PBG) werden beim Erlass von Nutzungsplänen nach- und nebengeordnete Planungsträger rechtzeitig angehört (Abs. 1) und die zuständige Behörde sorgt für eine geeignete Mitwirkung der Bevölkerung (Abs. 2). Der Stadtrat Altstätten lädt die Bevölkerung ein, zu den beabsichtigten Planerlasse Stellung zu nehmen. Die Mitwirkung hat schriftlich zu erfolgen. Die Stellungnahmen können per Post (Stadt Altstätten, Tiefbauamt, Rathausplatz 2, 9450 Altstätten) oder per Mail (mitwirkung@altstaetten.ch) eingereicht werden. Der Stadtrat Altstätten dankt für eine aktive Mitwirkung. Dokument Tiefbauamt_Formular_Anhorung_und_Mitwirkung.pdf (pdf, 49.6 kB) Online-DiensteMit der Nutzung des Internetangebots der Stadt Altstätten anerkennen Sie stillschweigend die geltenden Nutzungsbedingungen. Bitte füllen Sie Online-Formulare sorgfältig aus. Unvollständige Formulareinträge führen zu längeren Bearbeitungszeiten oder Rückfragen.
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