Gebührentarif Marktwesen (T-12)Der Gebührentarif Marktwesen regelt die Ansätze für Märkte (Standgeld, Platzgeld) sowie für das Aufstellen von Ständen zum Verkauf von Marroni, Glacé, Imbisswagen und Schaustellern. Ebenfalls werden die Vermietungsgebühren für Marktstände geregelt.
Zugehörige Dienstleistung: Marktwesen Zuständige Instanz: Einwohneramt
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