Saalordnung für Benützung Sonnensaal (R-29)Die Stadt Altstätten ist Eigentümerin vom Sonnensaal im Hotel Sonne in Altstätten. Die Benützung des Sonnensaales und dessen Nebenräume werden in der Saalordnung beschrieben.
Zugehörige Dienstleistung: Veranstaltungsbewilligung Zuständige Instanz: Stadtkanzlei
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