Fondsreglement - Fonds für die Krankenpflege (R-38)Der Fonds für die Krankenpflege der Stadt Altstätten bezweckt die Deckung allfälliger Nachbelastungen aus der Auflösung des Krankenpflegevereins Lüchingen. Ferner die Entlastung der Stadt für Aufwendungen im Bereich der Krankenpflege.
Zuständige Instanz: Stadtkanzlei
|