Fondsreglement - Sozialfonds Dr. Biroll-Schulthess (R-36)Der Sozialfonds Dr. Biroll-Schulthess der Stadt Altstätten bezweckt die Unterstützung von sozial Schwachen der Stadt Altstätten, wenn die Sozialhilfe nicht gewährt werden kann, eine Not- oder Überbrückungshilfe aber sinnvoll erscheint.
Zuständige Instanz: Stadtkanzlei
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