Gebührentarif Plätze, nicht gewerbliche Veranstaltung, Vereine (T-34)Der Gebührentarif enthält die Gebühren für die Nutzung von Plätzen (Allmendplatz, Stossplatz, Plätze in der Altstadt und Vorstadt) bei der Nutzung durch nicht kommerzielle / nicht gewerbliche Veranstalter wie ortsansässige Vereine sowie Zirkusse.
Zugehörige Dienstleistung: Veranstaltungsbewilligung Zuständige Instanz: Stadtkanzlei
|