Schutzverordnung Bannriet (R-30)Die Schutzverordnung Bannriet regelt den Schutz und die Erhaltung der Riedlandschaft Bannriet mit ihrer Vielfalt an Pflanzen und Tieren und als herkömmliche rheintalische Kulturlandschaft.
Zugehörige Dienstleistung: Natur- und Landschaftsschutz Zuständige Instanz: Hochbauamt
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