Reglement über den Pilzschutz (R-25)Die Verordnung zum Schutz der Pilze regelt die zeitlichen Beschränkungen zum Sammeln von Pilzen, Mengenbeschränkungen und weitere Schonmassnahmen.
Zugehörige Dienstleistung: Pilzkontrolle und Pilzschutzzeiten Zuständige Instanz: Stadtkanzlei
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