Damit eine Liegenschaft als genügend erschlossen im Sinne von
Art. 49 Baugesetz gilt, bildet der Wasseranschluss eine wichtige Voraussetzung. Die Technischen Betriebe erstellen und unterhalten die Haupt- und Versorgungsleitungen. Der Grundeigentümer trägt die Kosten für die Hauszuleitungen gemäss Reglement Wasserwerk der Stadt Altstätten.
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Dienste (Techn. Betriebe).
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