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Wasseranschluss - Netz

Zuständiges Departement:
Zuständiges Amt: Technische Betriebe - Wasserwerk

Damit eine Liegenschaft als genügend erschlossen im Sinne von Art. 49 Baugesetz gilt, bildet der Wasseranschluss eine wichtige Voraussetzung. Die Technischen Betriebe erstellen und unterhalten die Haupt- und Versorgungsleitungen. Der Grundeigentümer trägt die Kosten für die Hauszuleitungen gemäss Reglement Wasserwerk der Stadt Altstätten.

Für Auskünfte bezüglich Abonnements, Abrechnungen und sonstige Mutationen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Dienste (Techn. Betriebe).

Online-Dienste

Mit der Nutzung des Internetangebots der Stadt Altstätten anerkennen Sie stillschweigend die geltenden Nutzungsbedingungen. Bitte füllen Sie Online-Formulare sorgfältig aus. Unvollständige Formulareinträge führen zu längeren Bearbeitungszeiten oder Rückfragen.

Name Laden
Anschlussgesuch Wasser (pdf, 27.9 kB)
Erneuerung Hauszuleitung Wasser (pdf, 29.6 kB)


Publikationen

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Name Herausgeber Datum
Reglement Wasserwerk (R-05) Stadtrat Altstätten 01.10.2007


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