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Beglaubigung

Zuständiges Amt: Einwohneramt / Front Office

Im Geschäftsverkehr, insbesondere mit Behörden, wird verschiedentlich die Beglaubigung von Unterschriften und Dokumenten verlangt (z. B. bei Vollmachten, Einträgen ins Handelsregister oder dem Austritt aus der Kirche).

Die Beglaubigung einer Unterschrift besteht in der Bescheinigung der Beglaubigungsperson, dass die unterzeichnende Person die Unterschrift in ihrer Anwesenheit angebracht oder ihr gegenüber als die eigene anerkannt hat. Es ist deshalb erforderlich, dass Sie persönlich beim Einwohneramt / Front Office vorsprechen und sich ausweisen können.

Die Beglaubigung einer Kopie besteht in der Bescheinigung der Beglaubigungsperson, dass die Kopie ein ihr vorgelegtes Dokument vollständig und richtig wiedergibt.

  • Beglaubigung je Unterschrift kostet Fr. 15.00
  • Beglaubigte Kopie kostet Fr. 10.00

Publikationen

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Name Herausgeber Datum
Reglement Delegation von Zuständigkeiten im Zivilrecht (R-33) Stadtrat Altstätten 01.07.2010


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