
HandelsreisendenpatentHandelsreisende unterstehen der Bewilligungspflicht gemäss dem Bundesgesetz und der Verordnung über das Gewerbe der Reisenden. Zuständig für die Gesuchsprüfung und allfällige Erteilung einer Reisendengewerbebewilligung ist der Kanton, in welchem der Reisende wohnt oder im Handelsregister eingetragen ist. Ausländische Reisende wenden sich an jenen Kanton, in welchem sie das Reisendengewerbe erstmals aufnehmen. Für ein Handelsreisendenpatent wenden Sie sich bitte an das Amt für Wirtschaft. Amt für Wirtschaft Abteilung Ausländer/Gewerbe Davidstrasse 35 9001 St.Gallen Telefon 071 229 20 55 Fax 071 229 47 80 E-Mail gewerbe@sg.ch
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