Bei der unentgeltlichen Rechtsauskunft handelt es sich um eine Dienstleistung des St.Galler Anwaltsverbands mit sozialem Charakter. Sie richtet sich in erster Linie an Personen, die auf eine Rechtsberatung angewiesen sind, sich aber keinen Anwalt bzw. keine Anwältin leisten können. Die Mitglieder des St. Galler Anwaltsverbands erbringen diese Dienstleistung freiwillig und kostenlos.

Wo sonst Hemmschwellen zur Kontaktaufnahme mit einem Anwaltsbüro, einem Gericht oder einer Behörde bestehen können, kann auf unkomplizierte Art in einer kurzen mündlichen Besprechung der Ratschlag eines erfahrenen Anwalts bzw. einer erfahrenen Anwältin eingeholt werden. Einfache Anfragen können mit einer Auskunft über die Rechtslage beantwortet werden. Wo von weiteren Schritten nicht schon von vornherein abgeraten werden muss, kann den Ratsuchenden auch ein möglicher Weg für das weitere Vorgehen aufgezeigt werden

Die Beratungszeit pro Ratsuchendem beträgt etwa 15 Minuten. Für den Besuch der unentgeltlichen Rechtsberatung ist keine Anmeldung nötig, die Interessierten werden zwischen 15 und 18 Uhr in der Reihenfolge des Erscheinens beraten. Es werden keine telefonischen Auskünfte erteilt. Planen Sie längere Wartezeiten mit ein.

Der St. Gallische Anwaltsverband erteilt in der Regel jeden 1. Donnerstag im Monat unentgeltliche Rechtsauskünfte. Ort: Rathaus, Rathausplatz 2, Altstätten (SiZi 505/506, 5. OG) Zeit: 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr