Damit eine Liegenschaft als genügend erschlossen im Sinne von Art. 49 Planungs- und Baugesetzt gilt, bildet der Wasseranschluss eine wichtige Voraussetzung. Die Technischen Betriebe erstellen und unterhalten die Haupt- und Versorgungsleitungen. Der Grundeigentümer trägt die Kosten für die Hauszuleitungen gemäss Reglement Wasserwerk der Stadt Altstätten.

Für Auskünfte bezüglich Abonnements, Abrechnungen und sonstige Mutationen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Dienste (Techn. Betriebe).

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