Vorläufige oder auch „provisorische“ Steuerrechnung

Der Höhe der vorläufigen Rechnung kommt im System der Gegenwartsbesteuerung eine sehr grosse Bedeutung zu, weil die vorläufigen Steuerzahlungen massgeblichen Einfluss auf die Ausgleichszinsberechnung bei der Schlussrechnung haben. Verfalltag bei der ganzjährigen Steuerpflicht ist der 31. Juli im Steuerjahr.

Zahlungsvarianten

Jährlich schicken wir Ihnen die vorläufige Rechnung im Regelfall mit drei Einzahlungsscheinen. Auf Wunsch ist die Steuerrechnung auch als "Abonnement" mit neun oder elf Einzahlungsscheinen erhältlich. Falls Sie die laufende Rechnung in einer anderen Aufteilung bezahlen möchten, nehmen Sie bitte mit dem Steueramt Kontakt auf.

Wohnortwechsel / Wegzug

Bei einem Wohnortwechsel ist das Steueramt derjenigen Gemeinde für die Schlussrechnung zuständig, in der Sie am 31. Dezember Wohnsitz haben.

Falls Sie ins Ausland ziehen sind noch weitere Vorgaben zu beachten. Bitte beachten Sie dazu die Hinweise unter „Wegzug ins Ausland“.

Zugehörige Objekte