Die Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen, Festen und sonstigen Anlässen ist bewilligungspflichtig.

 

Unabhängig vom Zweck der Veranstaltung ist ein auf den Anlass bezogenes Gastgewerbepatent gemäss Gastwirtschaftsgesetz nötig.

 

Wird für die Veranstaltung öffentlicher Grund der Stadt Altstätten benötigt, bedarf diese Benützung gemäss Strassengesetz des Kantons St. Gallen (Art. 21, gesteigerter Gemeingebrauch) eine Bewilligung.

 

Veranstaltungen, welche im Wald sowie in weiteren Lebensräumen von Pflanzen und wildlebenden Tieren stattfinden, können melde- oder bewilligungspflichtig sein. Diese werden von Kantonsforstamt beurteilt und die Unterlagen müssen mindestens drei Monate vor der Veranstaltung bei der Stadtkanzlei eingereicht werden. Weitere Informationen zu Veranstaltungen im Lebensraum erhalten Sie auf der Webseite des Kantons St. Gallen.

 

Schliesslich beinhaltet auch die Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdung durch nichtionisierende Strahlung und Schall verschiedene Vorschriften, die es zu beachten gilt, wenn an einem Fest Lasergeräte zum Einsatz kommen oder ein Schallpegel von mehr als 93 db(A) verursacht wird.

 

Die Stadt bietet auch Dienstleistungen an, die zu einem gelungenen Fest beitragen. So können z.B. Räumlichkeiten wie der Sonnensaal gemietet und öffentliche Plätze für gewisse Festivitäten zur Verfügung gestellt werden.

 

Bitte wenden Sie sich bei der Organisation von Veranstaltungen frühzeitig (mind. 3 Monate vor der geplanten Veranstaltung) bei der Stadtkanzlei.

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