
Hausverbot / amtliche Anzeige
Zuständiges Amt: Stadtkanzlei Gemäss Art. 35 <sup>bis </sup> können amtliche Anzeigen in privatrechtlichen Angelegenheiten durch den Stadtpräsidenten am Wohnort des Begehrenden erlassen werden. Bei der Amtsanzeige handelt es sich nicht um eine Verfügung im Rechtssinne. Die Amtsanzeige ist lediglich eine behördliche Mitteilung privatrechtlicher Erklärungen. Die Amtsanzeige gibt dem Absender einen sicheren Beweis dafür, dass er die Erklärung abgegeben hat. Schriftliche Gesuche können der Stadtkanzlei Altstätten mit dem entsprechenden Formular eingereicht werden. Für weitere Auskünfte steht die Stadtkanzlei zur Verfügung. Online-DiensteMit der Nutzung des Internetangebots der Stadt Altstätten anerkennen Sie stillschweigend die geltenden Nutzungsbedingungen. Bitte füllen Sie Online-Formulare sorgfältig aus. Unvollständige Formulareinträge führen zu längeren Bearbeitungszeiten oder Rückfragen.
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