Abmeldung / Wegzug / Adressänderung

Abmeldung / Wegzug
Sie verlassen unsere Gemeinde? Das Einwohneramt ist die zentrale Meldestelle der Stadt. Abmeldungen müssen innert 14 Tagen erfolgen. Die Abmeldung kann max. vier Wochen vor dem Wegzug erledigt werden.

Adressänderung
Wenn Sie innerhalb der Gemeinde umziehen, melden Sie die neue Adresse bitte innert 14 Tagen dem Einwohneramt, damit das Register nachgeführt werden kann. Weitere Informationen und den Link E-Umzug finden Sie unter dem entsprechenden Online-Dienst.

Kundenadministration - Technische Betriebe (Strom, Wasser)
Bitte melden Sie den Um- und Wegzug frühzeitig den Technischen Betrieben, damit die Ablesung der Zähler veranlasst werden kann. Benützen Sie dazu das passende Online-Formular

Zugehörige Objekte