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Abmeldung / Wegzug

Zuständiges Amt: Einwohneramt / Front Office

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Das Einwohneramt als Bestandteil des Front Office ist die zentrale Meldestelle der Stadt. Das Einwohnerregister ist als Datenbank für verschiedene Abteilungen der Stadtverwaltung Grundlage für die tägliche Arbeit.

Abmeldungen müssen innert 14 Tagen erfolgen. (Die Abmeldung kann max. vier Wochen vor dem Wegzug erledigt werden.)

Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
  • Schriftenempfangsschein
  • militärisch Meldepflichtige: Dienstbüchlein

Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
  • Ausländerausweis

Wichtig: Weiter gilt zu beachten, dass bei einem Wohnungswechsel egal ob innerhalb oder beim Wegzug aus der Stadt Altstätten, zusätzlich die An- und Abmeldung von Strom- und Wasserabonnements dem Elektrizitätswerk rechtzeitig gemeldet werden müssen. Bitte kontaktieren Sie die Technischen Betriebe mindestens drei Tage vor der gewünschten Ablesung unter Telefon-Nr. 071 757 78 17.

Online-Dienste

Mit der Nutzung des Internetangebots der Stadt Altstätten anerkennen Sie stillschweigend die geltenden Nutzungsbedingungen. Bitte füllen Sie Online-Formulare sorgfältig aus. Unvollständige Formulareinträge führen zu längeren Bearbeitungszeiten oder Rückfragen.

Name Online Laden
Abmeldung / Wegzug Ausland   (pdf, 29.7 kB)
Abmeldung / Wegzug innerhalb CH  


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