
Hundelösung / Hundekontrolle
Zuständiges Amt: Einwohneramt / Front Office Wer einen mehr als fünf Monate alten Hund hält, muss dies gemäss Hundegesetz derjenigen politischen Gemeinde melden, in welcher der Hund vorwiegend gehalten wird. Die jährliche Hundetaxe beträgt für einen Hund Fr. 100.--, für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt Fr. 150.--. (Für landwirtschaftliche Hofhunde gelten die Ansätze gemäss Art. 12 Abs. 1 des Hundegesetzes.) Gestützt auf Ihre Meldung registriert das Einwohneramt / Front Office Ihren Hund in der stadteigenen Datenbank. Sie erhalten in der Folge jährlich die Rechnung für die Hundetaxe. Die Zustellung der Rechnung erfolgt jährlich ca. Mitte April. Online-DiensteMit der Nutzung des Internetangebots der Stadt Altstätten anerkennen Sie stillschweigend die geltenden Nutzungsbedingungen. Bitte füllen Sie Online-Formulare sorgfältig aus. Unvollständige Formulareinträge führen zu längeren Bearbeitungszeiten oder Rückfragen.
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