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Hundelösung / Hundekontrolle

Zuständiges Amt: Einwohneramt / Front Office

Wer einen mehr als fünf Monate alten Hund hält, muss dies gemäss Hundegesetz derjenigen politischen Gemeinde melden, in welcher der Hund vorwiegend gehalten wird.

Die jährliche Hundetaxe beträgt für einen Hund Fr. 100.--, für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt Fr. 150.--. (Für landwirtschaftliche Hofhunde gelten die Ansätze gemäss Art. 12 Abs. 1 des Hundegesetzes.)

Gestützt auf Ihre Meldung registriert das Einwohneramt / Front Office Ihren Hund in der stadteigenen Datenbank. Sie erhalten in der Folge jährlich die Rechnung für die Hundetaxe. Die Zustellung der Rechnung erfolgt jährlich ca. Mitte April.

Online-Dienste

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Name Online
Hundelösung / Hundekontrolle


Publikationen

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Name Herausgeber Datum
Hundereglement (R-31) Stadtrat Altstätten 21.06.2010


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