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Schutzverordnung


Die Schutzverordnung bezweckt die Erhaltung und Pflege von architektonisch, städtebaulich, kulturhistorisch, landschaftlich oder naturkundlich wertvollen Objekten und Gebieten der politischen Gemeinde Altstätten.

Datum: 11. Juni 1996
Herausgeber: Stadtrat Altstätten
Bestellen:
Laden: (pdf, 7004.8 kB)


Zugehörige Dienstleistung: Baubewilligungsverfahren
Zuständige Instanz: Bauamt / Hochbauamt

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