Wichtig beim Umzug sind die Abmeldung bei der alten beziehungsweise die Anmeldung bei der neuen Wohngemeinde. Das Einwohneramt im Rathaus ist Ihre Kontaktstelle beim Wohnortwechsel (siehe Abteilungen).

Für die Meldung des Wohnortwechsels stehen Ihnen auch unsere Online-Dienste zur Verfügung. Neu können Sie in den st. gallischen Gemeinden mit dem Portal eUmzug die Meldung vollständig elektronisch abwickeln, zumindest unter gewissen Voraussetzungen (siehe Online-Dienste).

Bitte vergessen Sie nicht, die Technischen Betriebe ebenfalls über Ihren Umzug, Zuzug oder Wegzug zu informieren, damit Strom- und Wasserbezug reibungslos eingerichtet werden (siehe Abteilungen).

Wenn Sie schulpflichtige Kinder haben, melden Sie sich bitte ebenfalls beim entsprechenden Schulsekretariat an bzw. ab (siehe Rubriken).

Wissenswertes erfahren Sie in der Willkommensbroschüre in 14 Sprachen (siehe Dienstleistungen). An Migranten richtet sich das Internetportal migraweb (siehe Organisationen).

Abmeldung / Wegzug / Adressänderung

Abmeldung / Wegzug Sie verlassen unsere Gemeinde? Das Einwohneramt ist die zentrale Meldestelle der Stadt. Abmeldungen müssen innert 14 Tagen erfolgen. Die Abmeldung kann max. vier Woch…

Abmeldung / Wegzug
Sie verlassen unsere Gemeinde? Das Einwohneramt ist die zentrale Meldestelle der Stadt. Abmeldungen müssen innert 14 Tagen erfolgen. Die Abmeldung kann max. vier Wochen vor dem Wegzug erledigt werden.

Adressänderung
Wenn Sie innerhalb der Gemeinde umziehen, melden Sie die neue Adresse bitte innert 14 Tagen dem Einwohneramt, damit das Register nachgeführt werden kann. Weitere Informationen und den Link E-Umzug finden Sie unter dem entsprechenden Online-Dienst.

Kundenadministration - Technische Betriebe (Strom, Wasser)
Bitte melden Sie den Um- und Wegzug frühzeitig den Technischen Betrieben, damit die Ablesung der Zähler veranlasst werden kann. Benützen Sie dazu das passende Online-Formular

Anmeldung / Zuzug / Neuzuzüger

Sind Sie neu nach Altstätten zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen! Damit wir Sie in unser Einwohnerregister aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zu…

Sind Sie neu nach Altstätten zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen! Damit wir Sie in unser Einwohnerregister aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug beim Einwohneramt anmelden.

Weitere Informationen und den Link E-Umzug finden Sie unter dem entsprechenden Online-Dienst.

Kundenadministration - Technische Betriebe (Strom, Wasser)
Bitte melden Sie den Um- und Wegzug frühzeitig den Technischen Betrieben, damit die Ablesung der Zähler veranlasst werden kann. Benützen Sie dazu das passende Online-Formular

Kundenadministration

An-/Abmeldung Strom und Wasser Sie ziehen um? Bei einem Wohnungswechsel innerhalb von Altstätten oder bei dem Zu- sowie Wegzug, müssen Sie die An- und Abmeldung von Strom- und Wasserabo…

An-/Abmeldung Strom und Wasser
Sie ziehen um? Bei einem Wohnungswechsel innerhalb von Altstätten oder bei dem Zu- sowie Wegzug, müssen Sie die An- und Abmeldung von Strom- und Wasserabonnements den Technischen Betrieben der Stadt Altstätten rechtzeitig melden. Bitte benützen Sie dazu das passende Online-Formular.

Eigentümerwechsel Strom-/Wasserabonnement
Bei einem Liegenschaftsverkauf sollte der Eigentümerwechsel den Technischen Betrieben der Stadt Altstätten rechtzeitig gemeldet werden. Bitte benützen Sie dazu das Online-Formular.

Ablesung Strom-/Wasserzähler
Die Strom- und Wasserzähler werden periodisch oder bei einer Veränderung des Eigentums- oder Mietverhältnisses abgelesen und gestützt auf den effektiven Verbrauch in Rechnung gestellt. Für den Verbrauch zwischen den jährlichen Ablesungen erfolgen fünf Teilzahlungen. Nach der Ablesung wird eine endgültige Rechnung ausgefertigt; die Differenz zu den bereits erfolgten Zahlungen wird nachbelastet oder rückvergütet.

Ablesetermine Bereich
Jährliche Ablesung (Herbst) Strom und Wasser
Monatliche Ablesung Hochspannungskunden, Industriekunden, Gewerbekunden
Ausserordentliche Ablesung zum gewünschten Zeitpunkt Wohnungswechsel; Zuzug; Wegzug; Eigentümerwechsel

 

Elektronische Erfassung der Zählerstände
Haushaltskunden können die Zählerstände der Jahresablesung für den Strom- und Wasserverbrauch selbst ablesen und online erfassen. Die benötigten Daten sind auf dem Strom- bzw. Wasserzähler abzulesen. Für den Einstieg ins Ableseportal werden sind die Postleitzahl und die Zählernummer einzugeben. Anschliessend können die Zählerstände erfasst werden. Eine Ablesung durch die Technischen Betriebe findet in diesem Fall nicht mehr statt. Benützen Sie zur elektronischen Erfassung den Link unter Online-Dienste. Die Anleitung unter Publikationen zeigt die Bedienung der verschiedenen Zähler.

Willkommensbroschüre - Informationen für Neuzuzüger*innen

Sie sind neu oder haben Fragen zum Leben in unserer Stadt? Die Willkommensbroschüre erleichtert Ihnen das Zurechtfinden und beantwortet Ihnen wichtige Alltagsfragen. Die Ausführungen ric…

Sie sind neu oder haben Fragen zum Leben in unserer Stadt? Die Willkommensbroschüre erleichtert Ihnen das Zurechtfinden und beantwortet Ihnen wichtige Alltagsfragen. Die Ausführungen richten sich sowohl an Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger als auch an Personen, die schon hier wohnhaft sind.

Wissenswertes bietet auch das Internetangebot für Migranten Migraweb.

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