Bürgerversammlung in der Turnhalle Schöntal mit Schutzkonzept

18. November 2021
Altstätten – Es gilt immer noch ein Verbot für Versammlungen mit mehr als 50 Teilnehmenden ohne Zertifikatspflicht, davon ausgenommen sind Versammlungen der Legislativen. Die Stadt und die Schule führen am Donnerstag, 25. November ihre Bürgerversammlungen entsprechend mit einem Schutzkonzept durch. Es gilt eine Maskenpflicht.

Für Versammlungen mit mehr als 50 Personen gilt die 3G Regel, ausgenommen davon sind Versammlungen der Legislative auf eidgenössischer, kantonaler und kommunaler Ebene. Aus diesem Grund werden die Bürgerversammlungen der Schule Altstätten und der Stadt Altstätten in der Turnhalle Schöntal mit einem Schutzkonzept ohne Zertifikats- jedoch mit einer Maskenpflicht durchgeführt.

 

Traktanden an den Bürgerversammlungen

Die Oberstufe und die Primarschule Altstätten beschliessen an der Bürgerversammlung das Budget und Finanzbedarf 2022 sowie über Nachträge zu den Gemeindeordnungen. Zudem entscheidet die Primarschule über das Gutachten und Antrag über einen Wettbewerbs- und Planungskredit für die Schulraumerweiterung. Die Stadt Altstätten beantragt die Genehmigung des Budgets 2022 mit den Steueransätzen für die Gemeindesteuern von 119 Prozent sowie für die Grundsteuern von 0,8 Promille. Ebenfalls entscheiden die Stimmberechtigten über das Gutachten zur Volksmotion «für eine lebendige Altstadt» (Massnahmenkonzept Altstadtentwicklung).

 

Verleihung Anerkennungspreis

Im Anschluss an die Bürgerversammlung wird der Anerkennungspreis der Stadt Altstätten verliehen. Grundsätzlich findet die Verleihung im Frühjahr mit einem Apéro statt. Aufgrund des Ausfalls der Bürgerversammlung im Frühjahr konnte sie nicht durchgeführt werden. Die Stadt Altstätten verzichtet aufgrund der geltenden Massnahmen wiederum auf einen Apéro.

 

Schutzkonzept

Die Stadt Altstätten und die Schule Altstätten haben ein Schutzkonzept für die Durchführung der Bürgerversammlungen erstellt. Die Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus ist der Stadt und der Schule Altstätten wichtig. Darum wird über die wichtigsten Punkte des Schutzkonzepts informiert.

 

Die Teilnehmenden wurden in der Medienmitteilung sowie im Inserat aufgefordert, die Kontaktdaten auf allen Stimmausweisen (Schulen und Stadt) zu erfassen. Alle Teilnehmenden erhalten beim Eingang einen Sitzplatz zugewiesen, welcher auf den abgegebenen Stimmausweisen vermerkt wird. Die Sitzplätze sind mit Abstand aufgestellt. Es gilt eine generelle Maskenpflicht während der gesamten Versammlung. Personen, welche die Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht tragen dürfen, werden dazu angehalten, ein entsprechendes Arztzeugnis vorzuweisen. Ansonsten wird Personen ohne Maske der Zutritt in die Turnhalle Schöntal verweigert. Die Mitarbeitenden der Stadt Altstätten sowie die Stimmenzählenden sind dafür besorgt, dass die Massnahmen wie Maskenpflicht und Abstand eingehalten werden. Die Türöffnung ist bereits um 18.45 Uhr, damit bei der Registrierung der Abstand eingehalten und die Bürgerversammlungen pünktlich beginnen können.

 

Kontaktdaten

Für die Erhebung der Kontaktdaten werden Name, Wohnort, Telefonnummer und Mailadresse auf den Stimmausweisen benötigt. Bitte melden Sie sich bei Fragen bei der Stadtkanzlei (Tel. 071 757 77 04 oder kanzlei@altstaetten.ch).

 

Die Stadt und die Schule Altstätten danken den Stimmberechtigten für Ihr Verständnis und freuen sich, trotz der besonderen Lage, viele Interessierte zu begrüssen.