Infrastruktur- und Verkehrsanlagen Stadtentwicklungsprojekt Freihof-Rathaus

28. Oktober 2010
Die Urnenabstimmung über den Nettokredit von 4,576 Mio. Franken für den Bau der Infrastruktur- und Verkehrsanlagen des Stadtentwicklungsprojekt Freihof-Rathaus findet am 28. November 2010 statt. Die Stimmberechtigen erhalten das Gutachten des Stadtrats Anfang November 2010 mit den übrigen Abstimmungsunterlagen. Am Montag, 8. November 2010, 19.30 Uhr, orientiert der Stadtrat im Bürgersaal, Musikhaus Chunrat in Altstätten über die Vorlage.
Im Bereich Rorschacherstrasse / Churerstrasse plant die Stadt Altstätten zusammen mit Partnern ein neues Zentrum für Einkaufen, Gastronomie, Dienstleistungen, Wohnen und Parkieren. Zudem sollen die Verkehrsführung um die Altstadt geändert und die Strassenräume umgestaltet werden, um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden und das Verkehrssystem zu verbessern. Ferner werden die betroffenen Gründstücke teilweise neu erschlossen.

Urteil Verwaltungsgericht
An der Bürgerversammlung vom 11. Mai 2009 genehmigten die Stimmberechtigen für die Infrastruktur- und Verkehrsanlagen einen Nettokredit von 1,937 Mio. Franken. Gegen diesen Entscheid reichten zwei Stimmberechtigte Beschwerde ein. Das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen hat die Beschwerde am 16. September 2010 gutgeheissen und den Entscheid der Bürgerversammlung aufgehoben. Das detaillierte Urteil kann auf der Webseite www.altstaetten.ch unter der Rubrik „Aktuelles, Kommunikation / Projekte/ Stadtentwicklungsprojekt Freihof-Rathaus“ abgerufen werden.

Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts darf die Stadt den Perimeteranteil für die eigenen Grundstücke im Finanzvermögen vom Kreditbedarf nicht abziehen, da der Sondervorteil zu wenig plausibilisiert werden konnte und der Mehrwert für die Aufwertung nicht genügend ausgewiesen seien. Der notwendige Kredit für die Infrastruktur- und Verkehrsanlagen erhöht sich somit gegenüber dem an der Bürgerversammlung vom 11. Mai 2009 beantragten Kredit von 1,937 Mio. Franken um den Perimeteranteil von 2,639 Mio. Franken auf neu 4,576 Mio. Franken. Dies obwohl der Sondervorteil durch ein Perimeterverfahren rechtmässig auf die Grundstücke der Stadt und der Brauerei Schützengarten AG verlagert wurde.

Neue Vorlage
Bei einmaligen neuen Ausgaben über 2 Mio. Franken entscheiden die Stimmberechtigen der Stadt an der Urne. Die Urnenabstimmung findet am 28. November 2010 statt.

Die neue Vorlage beinhaltet lediglich den Kreditantrag für die Infrastruktur- und Verkehrsanlagen. Über das Rathaus und den Verkauf der Grundstücke durch die Stadt für die geplante Zentrumsüberbauung entscheiden die Stimmberechtigten voraussichtlich 2012 ebenfalls an der Urne.


Bedürfnis
Die heutige Verkehrsführung an der Churerstrasse 1 - 13 ist unübersichtlich, teilweise gefährlich und für sämtliche Verkehrsteilnehmer stark eingeschränkt. Sie genügt den heutigen Anforderungen bezüglich Sicherheit und Linienführung nur bedingt. Insbesondere die schwächeren Verkehrsteilnehmenden haben einen ungenügenden Schutz, da Trottoirs fehlen. Der heutige Zustand ist bezüglich Strassenführung und Strassenbreite unhaltbar.

Auch verschiedene Werkleitungen müssen ersetzt, ergänzt oder neu verlegt werden.

Ziele
Der Stadtrat verfolgt mit der neuen Verkehrsführung Altstadt und den Infrastruktur- und Verkehrsanlagen folgende Ziele: Lösung der prekären Verkehrssituation an der Churerstrasse; Optimierung der Verkehrsführung Altstadt; Lösung der Parkplatzprobleme Altstadt Ost; Verlegung der RTB-Bushaltestellen Rathaus und Trogenerstrasse mit Bau eines zentralen Bushofes an der heutigen Churerstrasse; gezielte und intensive Weiterentwicklung der Infrastruktur; Neuerschliessung der Grundstücke.


Verkehrsführung Altstadt
Der motorisierte Verkehr zirkuliert heute – ausgenommen auf der Ringgasse – frei um die Altstadt.

Gestützt auf die im Januar 2006 durchgeführte Vernehmlassung zum Verkehrskonzept Altstadt hat der Stadtrat beschlossen, den Personenwagenverkehr mit Ausnahme der Ringgasse Nr. 1 – 12 im Zweirichtungsverkehr rund um die Altstadt zu führen. Die Einbahn Ringgasse bleibt bestehen, die Fahrtrichtung wird aber geändert.

Für den öffentlichen Verkehr gilt neu Einrichtungsverkehr im Gegenuhrzeigersinn rund um die Altstadt. Der Schwerverkehr soll neu ab dem projektierten Kreisel Rorschacherstrasse bis zur Heidenerstrasse und ab der Breite bis zur Stossstrasse im Zweirichtungsverkehr zirkulieren. Im Übrigen gilt auch für den Schwerverkehr der Einrichtungsverkehr rund um die Altstadt.

Projekte Infrastruktur- und Verkehrsanlagen
Gestützt auf das kantonale Baugesetz ist die Stadt verpflichtet, das Baugebiet in unmittelbarer Nähe zum Stadtzentrum, unabhängig von einem Projekt, zu erschliessen.

Damit die neue Verkehrsführung Altstadt umgesetzt und die Teilgebiete sinnvoll erschlossen werden können, sind Anpassungen und ein teilweiser Ersatz der bestehenden Infrastruktur- und Verkehrsanlagen notwendig. Dies unabhängig davon, wie die Grundstücke zukünftig überbaut werden.

Der Kanton St. Gallen verlegt die Churerstrasse um 40 bis 60 m nach Osten ins Gebiet Freihof. Die Einmündung der verlegten Churerstrasse in die Rorschacherstrasse erfolgt über einen Kreisel.

Die Stadt Altstätten baut für alle Buslinien des öffentlichen Verkehrs einen neuen Bushof an der heutigen Churerstrasse. Zudem wird die Ringgasse bis zur neuen Churerstrasse verlängert. Die heutige Ringgasse wird umgebaut.

Zur Versorgung der geplanten Zentrumsüberbauung werden verschiedene Leitungen für Elektrizität, Gemeinschaftsantennenanlage, Wasserversorgung, Abwasser geändert, erweitert oder neu verlegt. Das Gebiet wird der Fernwärmeversorgung Breite angeschlossen.


Finanzen
Die Bruttoaufwendungen für die Infrastruktur- und Verkehrsanlagen betragen 7,638 Mio. Franken. Der Kanton St. Gallen übernimmt für die Strassen einen Anteil von 2,639 Mio. Franken, gewährt einen Beitrag von Fr. 375'000 an den Neubau des Bushofs und die Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen unterstützt den Bau der Wasserleitungen mit Fr. 48'000. Zu Lasten der Stadt Altstätten ergibt sich somit ein Nettokreditbedarf von 4,576 Mio. Franken. Davon werden Investitionen von insgesamt 1,611 Mio. Franken für die Energieversorgung, die Ge-meinschaftsantennenanlage, die Wasserversorgung und die Schmutzwasserleitung über die jeweiligen Spezialfinanzierungen verbucht. Sie werden nicht steuerwirksam.

Der Restbetrag von 2,965 Mio. Franken für den Anteil der Stadt an den Verkehrsanlagen Kanton, Verkehrsanlagen Stadt und die Fernwärmeversorgung wird über die Investitionsrechnung der Stadt beziehungsweise die Zinsen und Abschreibungen über die Laufende Rechnung verbucht. Die Kapitalfolgekosten wie Abschreibungen und Schuldzinsen betragen im ersten Jahr nach Bauvollendung rund Fr. 222'000, was rund 1,3 Steuerprozente ausmacht.


Terminplan
Es ist geplant, mit den Bauarbeiten der Infrastruktur- und Verkehrsanlagen im Februar 2011 zu beginnen. Sie dauern voraussichtlich bis Ende Juni 2012.


Orientierungsversammlung
Am Montag, 8. November 2010, um 19.30 Uhr, wird im Bürgersaal, Musikhaus Chunrat in Altstätten eine Orientierungsversammlung zum Gutachten Infrastruktur- und Verkehrsanlagen durchgeführt.

Interessierte sind herzlich eingeladen.


Abstimmungsverfahren
Die Infrastruktur- und Verkehrsanlagen bilden eine Einheit. Deshalb wird eine Vorlage unterbreitet. Mit den Infrastruktur- und Verkehrsanlagen wird kein Präjudiz für den Hochbau Rathaus geschaffen. Dies hat auch das Verwaltungsgericht bestätigt.


Schlussfolgerungen
• Mit der neuen Verkehrsführung Altstadt wird die prekäre, unübersichtliche und teilweise gefährliche Verkehrssituation an der Churerstrasse saniert und grundlegend verbessert. Gleichzeitig wird die Verkehrsführung der Altstadt optimiert.
• Mit der Verlegung der RTB Bushaltestellen Rathaus und Trogenerstrasse und dem Bau eines neuen zentralen Bushofes an der Churerstrasse entfallen die heutigen schwierigen Wendemanöver der Busse.
• Die Infrastruktur- und Verkehrsanlagen werden modernisiert.
• Mit dem Bau der Infrastruktur- und Verkehrsanlagen wird die Basis geschaffen, um die Zentrumsüberbauung für Einkaufen, Gastronomie, Dienstleistungen, Wohnen und Parkieren zu realisieren. Dank der Lage dieser Überbauung wird die Altstadt revitalisiert und aktiviert, was den Detailhandel im Vor- und Altstadtbereich stärkt. Zudem entstehen attraktive Zugänge zur Altstadt.
• Mit dem Kreditantrag für die Infrastruktur- und Verkehrsanlagen wird ein wichtiger Schritt in die Zukunft getätigt.
• Stillstand ist Rückschritt. Die Infrastruktur- und Verkehrsanlagen symbolisieren eine positive und aktive Vorwärtsstrategie, die vom Glauben an die Zukunft getragen wird und vom Wissen, dass Veränderungen nur mit aktivem Mittun möglich sind.
• Mit der Genehmigung des Kredits für die Infrastruktur- und Verkehrsanlagen am 28. November 2010 können der Kanton St. Gallen und die Stadt Altstätten im 1. Quartal 2011 mit den Tiefbauarbeiten beginnen.
Infrastruktur- und Verkehrsanlagen Stadtentwicklungsprojekt Freihof-Rathaus
Die Stimmberechtigten der Stadt Altstätten entscheiden am 28. November 2010 an der Urne über den Kredit für die Infrastruktur- und Verkehrsanlagen Stadtentwicklungsprojekt Freihof-Rathaus.