Hundereglement
Während der Referendumsfrist vom 30. August 2010 bis 28. Oktober 2010 ist bei der Stadt Altstätten ein Unterschriftenbogen mit sechs Unterschriften eingereicht worden. Der Stadtrat hat festgestellt, dass das Referendumsbegehren mit sechs gültigen Unterschriften bei einem Quorum von 400 Unterschriften nicht zustande gekommen ist.
Der Entscheid über das Zustandekommen kann von den Stimmberechtigten beim Departement des Innern angefochten werden. Nachdem das Hundereglement Rechtsgültigkeit erlangt hat, wird es auf 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt.