17. November 2010
Das Referendumsbegehren gegen das vom Stadtrat Altstätten am 21. Juni 2010 erlassene Hundereglement ist nicht zustande gekommen. Während der Referendumsfrist sind sechs Unterschriften eingereicht worden.
Die Anzahl der in den Politischen Gemeinden gehaltenen Hunde sowie die damit anfallenden Kosten haben in den letzten Jahren stets zugenommen. Damit eine Erhöhung der Hundetaxe möglich ist, ist der Erlass eines referendumspflichtigen Reglements notwendig. Der Stadtrat hat deshalb im Juni 2010 ein Hundereglement für die Stadt Altstätten genehmigt und dem fakultativen Referendum unterstellt.

Während der Referendumsfrist vom 30. August 2010 bis 28. Oktober 2010 ist bei der Stadt Altstätten ein Unterschriftenbogen mit sechs Unterschriften eingereicht worden. Der Stadtrat hat festgestellt, dass das Referendumsbegehren mit sechs gültigen Unterschriften bei einem Quorum von 400 Unterschriften nicht zustande gekommen ist.

Der Entscheid über das Zustandekommen kann von den Stimmberechtigten beim Departement des Innern angefochten werden. Nachdem das Hundereglement Rechtsgültigkeit erlangt hat, wird es auf 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt.